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Neue bundesrechtliche Vorgaben für Corona-Schutzmaßnahmen

An Schulen gelten folgende Regeln:

05.Oktober 2022

Weiterhin gelten die grundlegenden Maßnahmen wie das regelmäßige Lüften sowie das gründliche und regelmäßige Händewaschen.
Kinder die akut erkrankt sind, gehören nicht in die Schule. Die Sorgeberechtigten entscheiden, ob sie mit ihrem Kind eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen. Ein "Schnupfenplan" ist daneben nicht erforderlich.

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